Ein lieber Gruß aus Berlin: zum 01.03.2018 hat die Bundesregierung die Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TäHAV) geändert. Für bestimmte Antibiotika muss neuerdings zwingend ein Resistenztest angefertigt werden. Eines der von der Neuregelung betroffenen Antibiotika ist besonders bei Katzenbesitzern beliebte Langzeitantibiotikum, welches mit einer Injektion zwei Wochen Wirkzeit hat.
Wenn ein Einsatz eines Antibiotikums bei Ihrem Tier erforderlich ist, sprechen wir selbstverständlich die Möglichkeiten der Behandlung mit Ihnen durch und zeigen Ihnen die Möglichkeiten der Behandlung auf. Die Entscheidung liegt natürlich bei Ihnen.
Nach Berechnungen des Bundesrates betragen die Zusatzkosten für den Resistenztest 67€ (Quelle: Drucksache 757/17 des Bundesrates vom 13.12.2017).
Wir haben diese Untersuchung in unserem Praxislabor etabliert. Wir können damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und dies zu einem signifikant günstigeren Preis als vom Gesetzgeber angenommen. (Die Details erfahren Sie von uns in der Praxis)